Objektplanung

Im Vorwort der 33 bis 22 v. Chr. von VITRUV, dem Baumeister des römischen Kaiser AUGUSTUS, verfassten "De Architektura" heißt es:
In der vielgenannten großen griechischen Stadt Ephesus soll schon in früher Zeit von den Vorfahren ein zwar hartes aber nicht ungerechtes Gesetz eingeführt worden sein. Es muß nämlich der Baumeister bei der Übernahme der Bauführung an einem Staatsgebäude einen Kostenvoranschlag machen und nachdem er diesen der Obrigkeit übergeben hat, mit seinem Vermögen haften, bis das Gebäude vollendet ist. Errichtet er den Bau mit den veranschlagten Kosten, so wird er durch Auszeichnungen geehrt. Auch eine Überschreitung um ein Viertel wird nicht geahndet und bezahlt. Wenn aber die Kosten die Schätzung um mehr als um ein Viertel überschreiten, so wird der erforderliche Überschuß von dem Vermögen des Baumeisters genommen.
Hätten es die unsterblichen Götter so gefügt, daß dasselbe Gesetz auch für das römische Volk und zwar nicht nur für Staats-, sondern auch für Privatgebäude gültig wäre!


Wie obigem Zitat zu entnehmen ist, sind Baukosten ein jahrtausendealtes Reizthema. Hier helfen nur detaillierte Planung, akribische Kostenberechnung und schließlich ein striktes Änderungsmanagement während der Ausführung.



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